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   BSG, 08.02.1991 - 9a BV 126/90   

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https://dejure.org/1991,12684
BSG, 08.02.1991 - 9a BV 126/90 (https://dejure.org/1991,12684)
BSG, Entscheidung vom 08.02.1991 - 9a BV 126/90 (https://dejure.org/1991,12684)
BSG, Entscheidung vom 08. Februar 1991 - 9a BV 126/90 (https://dejure.org/1991,12684)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung der Grundsätzlichkeit der Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe innerhalb der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen einer vorschriftsmäßigen Verfahrensrüge - Rüge der Verletzung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 16.03.1994 - 9 RVs 6/93

    Feststellung des Gesamt-GdB

    Auszug aus BSG, 08.02.1991 - 9a BV 126/90
    Zur Bildung der Gesamt-MdE gibt es umfängliche Rechtsprechung (vgl die Nachweise in BSGE 48, 82 = SozR 3870 § 3 Nr. 4), mit der sich die Nichtzulassungsbeschwerde nicht auseinandersetzt; daher ist nicht schlüssig dargelegt, warum die fehlende Auseinandersetzung mit der Rechtsauffassung des Klägers verfahrensfehlerhaft sein soll.
  • BSG, 19.01.1981 - 7 BAr 69/80

    Abweichung - Beschwerdeführer - Ausführungen des Beschwerdeführers -

    Auszug aus BSG, 08.02.1991 - 9a BV 126/90
    Zur Begründung der Grundsätzlichkeit der Rechtssache muß erläutert werden, daß und warum in dem angestrebten Revisionsverfahren eine Rechtsfrage erheblich sein würde, die über den Einzelfall hinaus allgemeine Bedeutung hat (BVerfG SozR 1500 § 160a Nr. 44; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 08.02.1991 - 9a BV 126/90
    Eine vorschriftsmäßig begründete Verfahrensrüge liegt nur dann vor, wenn die sie begründenden Tatsachen im einzelnen genau angegeben sind und in sich verständlich den behaupteten Verfahrensfehler ergeben (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14).
  • BSG, 06.09.1989 - 9 BV 64/88

    Verletzung der Hinweispflicht zur Stellung eines Beweisantrages

    Auszug aus BSG, 08.02.1991 - 9a BV 126/90
    Soweit nach Auffassung des Klägers also weitere Sachaufklärung geboten gewesen wäre, hätte er - vorsorglich - vor dem LSG Beweisanträge stellen müssen, die durch die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs nicht ersetzt werden, sofern nicht das Gericht selbst den Beweisantrag unterbindet (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 70).
  • BSG, 28.06.1978 - 4 BJ 383/77

    Verfahrensmangel - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Kausalität

    Auszug aus BSG, 08.02.1991 - 9a BV 126/90
    Es ist daher nicht dargetan, daß die angefochtene Entscheidung auf dem Verfahrensmangel beruhen könnte (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 31 und § 160a Nr. 36).
  • BFH, 05.10.1967 - V B 29/67

    Verhandlungsführung - Überflüssiges Vorbringen - Rechtliches Gehör - Revision

    Auszug aus BSG, 08.02.1991 - 9a BV 126/90
    Im übrigen hätte vorgetragen werden müssen, daß bereits gegenüber dem LSG eine Beanstandung erfolgt sei und warum sie erfolglos gewesen sei (vgl BFHE 90, 452).
  • BSG, 04.08.2004 - B 13 RJ 167/03 B

    Anspruch auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren

    Doch darf mit ihr, auch soweit es um die Geltendmachung grundsätzlicher Bedeutung geht, nicht die gesetzlich eingeschränkte Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG ) umgangen werden (vgl ua BSG Beschluss vom 8. Februar 1991 - 9a BV 126/90).
  • BSG, 09.01.2009 - B 13 R 479/08 B
    Im Übrigen kann die Regelung des § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG auch nicht dadurch umgangen werden, dass der behauptete Verfahrensmangel der unzureichenden Sachaufklärung in die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs eingekleidet wird (vgl BSG vom 2.6.2003 - B 2 U 80/03 B, Juris RdNr 5; BSG vom 8.2.1991 - 9a BV 126/90, Juris RdNr 8).
  • BSG, 08.01.2009 - B 13 R 527/08 B
    Im Übrigen kann die Regelung des § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG auch nicht dadurch umgangen werden, dass der behauptete Verfahrensmangel der unzureichenden Sachaufklärung in die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs eingekleidet wird (vgl BSG vom 2.6.2003 - B 2 U 80/03 B, Juris RdNr 5; BSG vom 8.2.1991 - 9a BV 126/90, Juris RdNr 8).
  • BSG - B 1 KR 10/06 B (anhängig)
    Soweit sich die Beschwerde deshalb zusätzlich auf die Verletzung des rechtlichen Gehörs beruft, verkennt sie, dass die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs nicht dazu dienen kann, die gesetzlich eingeschränkte Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht zu umgehen (vgl Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - B 1 KR 85/05 B - S 4; Senat, Beschluss vom 5. Januar 2005 - B 1 KR 69/04 B - S 5; BSG SozR 1500 § 160 Nr. 70; BSG, Beschluss vom 8. Februar 1991 - 9a BV 126/90 -).
  • BSG, 30.09.2008 - B 13 RS 53/08 B
    Er kann jedoch durch die Rüge des Verfahrensmangels der Verletzung rechtlichen Gehörs nicht die Voraussetzungen des § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbsatz 2 SGG umgehen, wonach ein Verfahrensmangel auf eine Verletzung des § 103 SGG (Sachaufklärungsrüge) nur gestützt werden kann, wenn er sich auf einen Beweisantrag bezieht, dem das LSG ohne hinreichende Begründung nicht gefolgt ist (BSG vom 8.2.1991 - 9a BV 126/90 - Juris).
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